Rechtsprechung
   VK Brandenburg, 08.11.2010 - VK 51/10   

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VK Brandenburg, 08.11.2010 - VK 51/10 (https://dejure.org/2010,18708)
VK Brandenburg, Entscheidung vom 08.11.2010 - VK 51/10 (https://dejure.org/2010,18708)
VK Brandenburg, Entscheidung vom 08. November 2010 - VK 51/10 (https://dejure.org/2010,18708)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Reiner Preiswettbewerb: Nichtwertung von Nebenangeboten vs. Verfahrensrückversetzung (IBR 2011, 39)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (10)

  • OLG Düsseldorf, 23.03.2010 - Verg 61/09

    Anforderungen an die Produktneutralität einer Ausschreibung

    Auszug aus VK Brandenburg, 08.11.2010 - VK 51/10
    Jedenfalls aber müsse der o. g. Hilfsantrag Erfolg haben, wie sich aus dem Beschluss des OLG Düsseldorf vom 23. März 2010 (Verg 61/09) für derartige Fallkonstellationen ergebe: der Auftraggeber habe durch die ausdrückliche Zulassung vergaberechtlich unzulässiger Nebenangebote die Bieter in die Irre geführt, sodass die Ausgestaltung des Hauptangebotes beeinflusst worden sein könnte.

    Die Vergabekammer hatte in ihrem Hinweis auf den Beschluss des OLG Düsseldorf (vom 7. Januar 2010 - Verg 61/09) hingewiesen; dort war vom erkennenden Senat vorsorglich darauf verwiesen worden, dass die Einreichung von Varianten im Sinne von Art. 24 Abs. 1 VKR in den Fällen ausgeschlossen ist, in denen der Preis das alleinige Zuschlagskriterium ist und nicht, wie von vg.

    Zwar lässt das OLG Düsseldorf in der Folgeentscheidung vom 23. März 2010 (Verg 61/09) offen, welche Rechtsfolge zu ziehen wäre, da diese Frage im dortigen Streitfall nicht entscheidungsrelevant war: im dortigen Fall handelte es sich nicht um die Wertbarkeit von Nebenangeboten, sondern um ein von einem Leitfabrikat abweichendes Hauptangebot.

    Hier hat die Antragstellerin lediglich den Wortlaut der Überlegungen des OLG Düsseldorf aus der Entscheidung vom 23. März 2010 (Verg 61/09) übernommen, ohne auch nur im Ansatz aufgezeigt oder zumindest angedeutet zu haben, welche Bereiche der über das Leistungsverzeichnis beschriebenen Baumaßnahme für sie überhaupt für eine "schärfere Kalkulation" in Betracht gekommen wären.

  • OLG Celle, 11.02.2010 - 13 Verg 16/09

    Umfang der Präklusion der Rüge der fehlenden Mindestanforderungen für

    Auszug aus VK Brandenburg, 08.11.2010 - VK 51/10
    Unter Hinweis auf eine Entscheidung des OLG Celle (Beschluss vom 11. Februar 2010 - 13 Verg 16/09) zur Wertung von Nebenangeboten bei einem - im dortigen Fall - nicht gerügten Verstoß gegen Artikel 24 Abs. 3 der Richtlinie 2004/18/EG vertritt die Antragstellerin die Auffassung, dass dementsprechend auch vorliegend die Wertung der eingereichten Nebenangebote zugelassen werden müsse, obwohl Zuschlagskriterium allein der niedrigste Preis sei.

    In erster Linie begehrt sie allerdings mit Blick auf die Entscheidung des OLG Celle (Beschluss vom 11. Februar 2010 - 13 Verg 16/09) die Wertung ihrer drei Nebenangebote analog der dortigen Fallkonstellation: Wertung von Nebenangeboten, obwohl unter Verstoß gegen Artikel 24 Abs. 3 VKR keine Mindestbedingungen für Nebenangebote aufgestellt und dieser Umstand nicht (rechtzeitig) gerügt worden war.

  • VK Bund, 06.07.2006 - VK 3-54/06

    Vergabe von Bauleistungen

    Auszug aus VK Brandenburg, 08.11.2010 - VK 51/10
    Lasse sich, wie hier, der Nachprüfungsantrag auslegen und unschwer der zutreffende Auftraggeber erkennen, sei eine Falschbezeichnung unschädlich, wie bspw. aus dem Beschluss der Vergabekammer des Bundes vom 6. Juli 2006 (VK 3-54/06) folge.

    Die Vergabekammer hatte vielmehr das Rubrum zu berichtigen (vgl. die Rechtsauffassung auch der Vergabekammern des Bundes: Beschlüsse vom 6. Juli 2006 - VK 3-54/06, und 13. Oktober 2009 - VK 1-173/09).

  • OLG Rostock, 20.09.2006 - 17 Verg 8/06

    Überprüfung einer Überschreitung des Schwellenwerts von Amts wegen - Ermittlung

    Auszug aus VK Brandenburg, 08.11.2010 - VK 51/10
    Mit Einfügen des Satzes 3 in § 128 Abs. 3 GWB durch das Vergaberechtsmodernisierungsgesetz kann das Verschulden eines Beteiligten berücksichtigt und die Kosten entsprechend aufgeteilt werden, ohne auf die analoge Anwendung des § 155 Abs. 4 VwGO zurückgreifen zu müssen (so noch: OLG Rostock, Beschluss vom 20. September 2006 - 17 Verg 8/06).
  • VK Schleswig-Holstein, 08.10.2010 - VK-SH 13/10

    Preis einziges Zuschlagskriterium: Nebenangebote

    Auszug aus VK Brandenburg, 08.11.2010 - VK 51/10
    Soweit in einer parallelen Ausgangssituation eines Verstoßes gegen Art. 24 Abs. 1 VKR der Auftraggeber verpflichtet worden ist (vgl. VK Schleswig-Holstein, Beschluss vom 8. Oktober 2010 - VK-SH 13/10), die Ausschreibung wegen eines schwerwiegenden Vergabefehlers nach § 26 Nr. 1 Buchst. c VOB/A 2006 aufzuheben, schied dort die Möglichkeit, (lediglich) die Nebenangebote nicht zu werten, bereits deshalb aus, weil nicht sämtliche Bieter ein Hauptangebot abgegeben hatten.
  • EuGH, 16.10.2003 - C-421/01

    Traunfellner

    Auszug aus VK Brandenburg, 08.11.2010 - VK 51/10
    So ist nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes ein öffentlicher Auftraggeber, der nicht ausgeschlossen hat, dass Änderungsvorschläge vorgelegt werden, verpflichtet, in den Verdingungsunterlagen die Mindestanforderungen zu erläutern, die diese Änderungsvorschläge erfüllen müssen (EuGH, Urteil vom 16. Oktober 2003 - C-421/01).
  • OLG Düsseldorf, 15.06.2010 - Verg 10/10

    Rechtsfolgen einer produktorientierten Ausschreibung

    Auszug aus VK Brandenburg, 08.11.2010 - VK 51/10
    Norm der Richtlinie vorausgesetzt, das wirtschaftlich günstigste Angebot (vgl. auch: OLG Düsseldorf, Beschluss vom 15. Juni 2010 - Verg 10/10).
  • OLG Brandenburg, 20.03.2007 - Verg W 12/06

    Vergabe öffentlicher Aufträge: Rechtzeitigkeit der Rüge eines

    Auszug aus VK Brandenburg, 08.11.2010 - VK 51/10
    Auf der Grundlage dieser Rechtsprechung ist festzustellen, dass die europarechtlichen Regelungen für Vergabeverfahren oberhalb der Schwellenwerte mangels entsprechender Umsetzung in deutsches Recht die oben genannten Regelungen der VOB/A 2006 (§ 10 Nr. 5 Abs. 4 und § 25 Nr. 5 Satz 1) überlagern (so: Brandenburgische Oberlandesgericht, Beschluss vom 20. März 2007 - Verg W 12/06); dies gilt weiterhin auch für die aktuellen Regelungen der hier anzuwendenden VOB/A 2009.
  • OLG Rostock, 28.12.2009 - 4 W 40/09

    Verfahrensrecht - Wonach bemisst sich der Streitwert des Nebenintervenienten?

    Auszug aus VK Brandenburg, 08.11.2010 - VK 51/10
    Seine Rechtsauffassung stützte er auf eine Entscheidung des Brandenburgischen Oberlandesgerichtes vom 8. Dezember 2009 (Az.: 4 W 40/09); im dortigen Zivilrechtsstreit unter gleichen Verfahrensbeteiligten habe auch nicht lediglich das Passivrubrum berichtigt werden können.
  • VK Bund, 13.10.2009 - VK 1-173/09

    Einbau einer Waschportalanlage

    Auszug aus VK Brandenburg, 08.11.2010 - VK 51/10
    Die Vergabekammer hatte vielmehr das Rubrum zu berichtigen (vgl. die Rechtsauffassung auch der Vergabekammern des Bundes: Beschlüsse vom 6. Juli 2006 - VK 3-54/06, und 13. Oktober 2009 - VK 1-173/09).
  • OLG Brandenburg, 07.12.2010 - Verg W 16/10

    Vergabenachprüfungsverfahren: Verlängerung der aufschiebenden Wirkung der

    Die aufschiebende Wirkung der sofortigen Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss der Vergabekammer des Landes Brandenburg vom 8. November 2010 - VK 51/10 - wird bis zur Entscheidung über die Beschwerde in der Hauptsache verlängert.

    Ziffer 1.) des Beschlusses der Vergabekammer des Landes Brandenburg vom 8.11.2010 - VK 51/10 - aufzuheben und den Auftraggeber zu verpflichten, den Zuschlag nur unter Berücksichtigung der Nebenangebote der Antragstellerin zu erteilen, hilfsweise, die Aufhebung des Vergabeverfahrens anzuordnen,.

  • OLG Brandenburg, 17.05.2011 - Verg W 16/10

    Vergabenachprüfungsverfahren: Berücksichtigungsfähigkeit von Nebenangeboten;

    Die sofortige Beschwerde der Antragstellerin vom 21.11.2010 gegen den Beschluss der Vergabekammer des Landes Brandenburg vom 8.11.2010 - VK 51/10 - wird zurückgewiesen.

    Ziffer 1.) des Beschlusses der Vergabekammer des Landes Brandenburg vom 8.11.2010 - VK 51/10 - aufzuheben und den Auftraggeber zu verpflichten, den Zuschlag nur unter Berücksichtigung der Nebenangebote der Antragstellerin zu erteilen, hilfsweise, die Aufhebung des Vergabeverfahrens anzuordnen,.

  • VK Südbayern, 07.07.2014 - Z3-3-3194-1-24-05/14

    Teilnahmeantrag wegen überlanger Postlaufzeit verspätet: Ausschluss zwingend!

    Zwar soll die Zurückweisung eines Nachprüfungsantrages gem. § 112 Abs. 1 Satz 3 Alt. 3 GWB die Ausnahme bleiben, die nur dann aus prozessökonomischen Gründen statthaft ist, wenn eine Verhandlung von vornherein unnötig und für das Ergebnis irrelevant erscheint, etwa wenn nach Durchsicht der Vergabeakten kein Zweifel mehr daran bestehen kann, dass es die von der Antragstellerin behaupteten Vergaberechtsverstöße tatsächlich nicht gibt (VK Brandenburg, B. v. 01.11.2011 - Az.: VK 46/11; B. v. 19.04.2011 - Az.: VK 8/11; B. v. 11.11.2010 - Az.: VK 57/10; B. v. 08.11.2010 - Az.: VK 51/10; B. v. 15.10.2010 - Az.: VK 48/10; B. v. 20.09.2010 - Az.: VK 45/10; B. v. 11.01.2010 - Az.: VK 48/09).
  • VK Baden-Württemberg, 09.12.2010 - 1 VK 56/10

    Verlängerung der Angebotsfrist: Keine Verlängerung der Rügefrist!

    5.) Die Antragstellerin kann sich auch nicht darauf berufen, dass die Vergabekammer von Amts wegen den von ihr mit Schreiben vom 10.10.2010 gerügten Punkt aufgreift, wonach Nebenangebote nicht zulässig seien, wenn der Preis alleiniges Zuschlagskriterium sei (zu dieser Problematik s. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 18.10.2010, VII-Verg 39/10 sowie die noch nicht bestandskräftigen Entscheidungen der VK Schleswig-Holstein, Beschluss vom 08.10.2010, VK-SH 13/10 und der VK Brandenburg, Beschluss vom 08.11.2010, VK 51/10 sowie Werkstattbeitrag zur letztgenannten Entscheidung in ibr-online, Einstelldatum 29.11.2010).
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